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Solar X-rays: status
Geomagnetic Field: kpstatus

18.08.2022: Mavic 3 und Mavic 3 Cine erhalten EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 und qualifiziert sich für die Kategorie Open (offen), Unterkategorie A1. Die C1-Zertifizierung gibt Benutzern der Mavic 3-Serie mehr Freiheit beim Fliegen! DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und kreativer Kameratechnologie, hat die weltweit erste EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 für Drohnen gemäß der neuen europäischen Drohnenverordnung erhalten.

Das C1-Zertifikat für die DJI Mavic 3 Serie – das ein Update auf C1-konforme Firmware erfordert – bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Piloten können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die aufwendige und kostspielige A2-Prüfung „Remote Piloting Licence“ absolvieren. Sie haben dadurch mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, für die sie ohne das C1-Zertifikat eingeschränkt wurden – es sei denn, sie erhalten nach einem zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung.

Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland erstellt und ist ein Beweis für die Entschlossenheit und harte Arbeit des DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich umzusetzen. Sie gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) und gilt für jede Hardware mit C1-aktualisierter Firmware der aktuellen DJI Mavic 3 Serie.

!! Hauptunterschiede zum Fliegen der Mavic3 mit und ohne C1 Zertifikat !!

Welche Drohnenkategorien gibt es ?

Einteilung für die Kategorie "OPEN"
:
C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht.
C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht.
C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht.
C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.

Bestimmungen für die KATEGORIE OPEN: Drohnen ohne CE-Kennzeichnung
Bestimmungen für die KATEGORIE OPEN: Drohnen mit CE-Kennzeichnung
Für Drohnen ohne CE Kennzeichnung wird die Übergangsfrist bis 01.01.2024 verlängert!
Eine nachträgliche CE-Klassifizierung von schon am Markt befindlichen Drohnen soll ermöglicht werden.
Die Rede ist dabei von einem nachträglichen Software-Update, bzw. einem sogenannten „retrofit“

ACHTUNG:
In bestimmten Gebieten (z.B. Gebiete rund um Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete, Sicherheitszonen) dürfen Flüge nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass hier Gebühren nach der ACGV anfallen können.
Eine Übersicht über diese Gebiete sowie weitere Informationen finden sie hier.

Weiterführende Links:
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Drohne einzuhalten?
Das neue europäische EU-Regulativ

Drohnen EU-Verordnung
Übergangsfristen




Ab 31.12.2020 tritt das neue EU-Regulativ für Drohnen und Flugmodelle in Kraft!
Die nationalen Bestimmungen in Österreich vom 01.01.2014 werden durch die neue EU-Verordnung mit Übergangsfristen für bestimmte Klassen ersetzt!

Der Mikrokopter ist eine Schwebeplattform, die mehrere nach unten wirkende Rotoren oder Propeller benutzt, um damit Auftrieb und durch Neigung der Rotorebene auch Vortrieb zu erzeugen. Er kann wie ein Hubschrauber senkrecht starten und landen. Bis auf die Motoren sind keine mechanischen Teile wie Servos oder Rotorköpfe notwendig. Die Verfügbarkeit von brushless-Motoren und hochstromfähigen LiPo-Akkus mit deutlich verbessertem Leistungsgewicht ermöglichen Flugzeiten bis zu 45 Minuten. Umfangreiche Features machen aus der Schwebeplattform ein Hightech Gerät für viele Anwendungen.

Elektronische Stabilisierung durch Gyroskope
Multikopter mit elektronischer Stabilisierung basieren auf den Fortschritten in der Beschleunigungssensorik, die seit dem Jahr 2000 zivil verfügbar und ab 2004 in Serie produziert werden. Leistungsfähige Mikrocontroller werten die Daten von Sensoren mehrere 100 Mal pro Sekunde aus und können so Kippmomente die schnell und plötzlich auftreten erfassen und automatisch ausregeln. Dabei kommen Gyroskope der Firma Analog Devices zur Messung der Winkelgeschwindigkeit zum Einsatz, um durch Drehzahlregelung der Elektromotoren (Propeller) das Fluggerät zu stabilisieren und zu steuern. Mikrocontroller können Daten von zusätzlichen Sensoren wie Kompass, Höhenmesser oder GPS verarbeiten und damit eine automatische Flugsteuerung und eine exakte Positionierung über Grund ausführen.

Anzahl der Motoren - Redundanz (Ausfallsicherheit) - neues Luftfahrtgesetz mit 01.01.2014
Mit Einführung des neuen Luftfahrtgesetzes ab 01.01.2014 hat Österreich die strengsten Bestimmungen innerhalb der EU für zivile Multikopter und leistet daher einen erheblichen Beitrag für mehr Sicherheit im österreichischen Luftraum. Als Beispiel sei hier die Kontrollzone des Flughafen Innsbruck angeführt, die entlang des Inntales eine große Flugverbotszone für Flugmodelle (z.B. Copter mit Kamera, Flächenflugmodell) darstellt. Das neue Gesetz erfordert für Kameraflüge von der Austro Control zugelassene und über bewohnten Gebiet zusätzlich redundante Kopter bei einer maximale Flughöhe von 150 Meter. Redundanz bedeutet, dass wichtige Komponenten während des Fluges ersetzbar sein müssen und der Kopter bei Ausfall einer einzelnen Komponente (z.B. Motor, Empfänger, FlightControl, Akku usw.) nicht abstürzen darf. Die Einführung des Oktokopters mit 8 Motoren, eine zusätzliche Backup FlightControl und Rückstromsicherungen für mindestens zwei LiPo-Akkus (im Falle eines Kurzschlusses eines LiPo-Akkus wird dieser sofort von der Versorgungsleitung getrennt) brachte einen wesentlichen Beitrag zu mehr Ausfallsicherheit. Zusätzliche Softwarefunktionen wie ComingHome bei Senderausfall, Autolanding bei Batterieunterspannung und programmierbare "Flyzonen" bzw. Failsafepunkte erhöhen die Sicherheit des Kopterfluges um ein Vielfaches. Funktionierende LiPo-Akkus sind für den sicheren Betrieb des Kopters unerlässlich und werden mit meiner Stromsenke regelmäßig auf ihre
Nennkapazität bzw. Spannungsverlauf getestet.

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